
Der türkische Staatsangehörige Mehmet Ü. hatte am 15.07.2026 in Dresden vor einem Supermarkt verschiedene Passanten mit einem Gewehr (Muskete) bedroht. Wenig später hat er auf die eintreffenden Polizeibeamten gezielt bzw. geschossen und mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Diese stoppten den Angreifer durch den Einsatz ihrer Dienstwaffen.
Auf Nachfrage teilte die sächsische Staatsregierung nun mit, dass der bereits 2012 wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung Verurteilte aktuell im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen „Fiktionsbescheinigung“ sei und deshalb nicht „vollziehbar ausreisepflichtig“. Er befinde sich nicht in Haft und beziehe seit November 2025 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.
Fragen zur Gefährder-Einstufung des Täters beantwortete die Staatsregierung nicht, ebenso wenig, wie zur Tatwaffe oder zum Tathergang. Sie gab auch nicht an, dass ein Unterbringungsbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sein soll und, dass sich der Täter aufgrund der Schussverletzungen noch immer im Krankenhaus befinde. Die letzten beiden Punkte waren aus den Medien zu erfahren.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen, erklärt dazu:
„Auch wenn es stimmt, dass Mehmet Ü. aus gesundheitlichen Gründen das Krankenhaus nicht verlassen kann, befindet er sich durch die Aufhebung des Unterbringungsbefehls und der Nichtinhaftierung faktisch auf freiem Fuß. Das ist inakzeptabel.
Ein noch viel größerer Skandal ist, dass der ‚Gefährder‘ – genauso nenne ich Verbrecher, die unter ‚Allahu Akbar‘-Rufen Menschen mit Gewehren bedrohen – Deutschland nicht schon lange verlassen musste. Stattdessen kassiert er hier Sozialhilfe und wird nun umfangreich medizinisch behandelt, auf Kosten der Beitragszahler natürlich.
Der Fall Mehmet Ü. zeigt eindrücklich, was in diesem Land alles ‚schiefläuft‘. Unsere Sicherheitsbehörden bekommen die islamischen ‚Gotteskrieger‘ nicht in den Griff, die Staatregierung duckt sich beim Beantworten Kleiner Anfragen weg und der Steuer- bzw. Beitragszahler wird für all das auch noch mächtig zur ‚Kasse gebeten‘.“
Hintergrund:
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=7921&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=7933&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
