Trotz Mordversuchs „Fiktionsbescheinigung“, die Aufenthalt ermöglicht.

Ein unglaublicher Vorgang meinen Sie? Nein, gelebte Realität in Deutschland. Der türkische Staatsangehörige Mehmet Ü., der am 15.07.2026 in Dresden vor einem Supermarkt verschiedene Personen mit einem Gewehr unter ‚Allahu Akbar‘-Rufen bedroht hat und bereits 2012 wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde und gegen den schon 2013 eine Ausweisungsverfügung vorlag, wurde noch immer nicht abgeschoben. Grund: Eine aufenthaltsrechtliche „Fiktionsbescheinigung“ seit August 2024.

Ich wollte von der sächsischen Staatsregierung wissen, wie das möglich ist. Antwort:

„Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts sind im Hinblick auf die familiären Lebensumstände des Betroffenen noch nicht abgeschlossen, sodass eine abschließende Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bisher nicht ergangen ist. […] Die bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen wurden bereits bei der im Jahr 2013 erlassenen Ausweisungsverfügung gegen den Betroffenen berücksichtigt. Damit ist der erneute Erlass einer Ausweisung aufgrund dieser Verurteilungen nicht mehr möglich. Die strafrechtlichen Verurteilungen waren somit in Bezug auf eine neuerliche Ausweisung ‚verbraucht‘.“   

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – Ein Schwerverbrecher, der schon vor vielen Jahren ausgewiesen werden sollte und den Steuerzahler zehn Jahre lang knapp 200 Euro am Tag für die Haftunterbringung kostete, kann nicht abgeschoben werden, weil das Recht auf Ausweisung „verbraucht“ wurde.

Das ist inakzeptabel und mit dem Rechtsverständnis der großen Mehrheit dieses Landes in keinem Fall vereinbar. Außerdem konterkariert das vollkommen die von der CDU ausgerufene große „Rückführungsoffensive“, bei der die Union besonders Straftäter beschleunigt ins Herkunftsland zurücksenden wollte.

Der Fall Mehmet Ü. zeigt eindrücklich, wie „blank“ die Regierung dasteht. Zwei Jahre lang wird das Aufenthaltsrecht einer gemeingefährlichen Person ohne Ergebnis „geprüft“, bis diese neue Straftaten begeht. Ich werde hierzu eine weitere Nachfrage an die Staatsregierung stellen!

Hintergrund:

https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8460&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen