
Das EU-Parlament hat gestern, am 17.06.2026, die Rückführungsverordnung beschlossen. Mit einem klaren Votum von 418 Ja- zu 218 Nein-Stimmen haben die Abgeordneten für deutlich strengere Asylregeln gestimmt, u.a. für die Errichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten. In diese Zentren außerhalb der EU sollen Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – bspw., weil diese sich weigern, sie aufzunehmen.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen, erklärt dazu:
„Es hat ziemlich genau 10 Jahr gedauert, bis eine zentrale Forderung der AfD endlich auf Europaebene umgesetzt wurde. Bereits zu Beginn der von der CDU-Regierung zu verantwortenden Massenmigration 2015/2016 haben wir in den verschiedenen Landesparlamenten die Auslagerung von Asylverfahren und die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten gefordert. Mit Einzug in den Bundestag 2017 und in das EU-Parlament auch dort. Dafür sind wir von den anderen Fraktionen massiv angegriffen und diffamiert worden. Immer wieder wurde uns eine angebliche ‚Menschenfeindlichkeit‘ unterstellt, so auch bei entsprechenden Debatten hier im Sächsischen Landtag.
Eine Dekade später bleibt festzustellen, dass wir von Anfang an richtig lagen und der sich immer weiter aufbauende Druck aus der Bevölkerung auch zu einem Umdenken in anderen Fraktionen führte. Viel zu spät, aber immerhin, ist nun der Weg frei, für eine beschleunigte Rückführung von Ausreispflichtigen und die konsequente Durchsetzung von Recht und Gesetz. Die gestern beschlossene Rückführungsverordnung zeigt, dass wir mit solider Arbeit und Beharrlichkeit Forderungen durchsetzen können – und in Zukunft auch schneller durchsetzen werden.“
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