
Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat für den Fall einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt ein „Risikomanagement“ mit abgestuften Informationsrechten und möglichen Einschränkungen bei der Weitergabe von Informationen vorgeschlagen.
Dieser Vorstoß ist politisch wie rechtsstaatlich höchst bedenklich. Warum wird heute öffentlich über ein „Risikomanagement“ und abgestufte Informationsrechte gegenüber einer möglichen AfD-Regierung diskutiert, während Kramer gegenüber der Tagesschau selbst erklärt hat, ihm seien bei der früheren Linken-Regierungsbeteiligung in Thüringen keine entsprechenden Informationslücken bekannt gewesen? Warum gelten solche Maßstäbe offenbar ausgerechnet dann, wenn es um die AfD geht?
Hinzu kommt Kramers eigene politische Biografie: Er ist seit 2010 Mitglied der SPD und wurde Ende 2015 unter der rot-rot-grünen Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes berufen. Seine Amtsführung gibt jede Menge Anlass zur Kritik. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte am 18. Dezember 2025 fest, dass Kramer mit einer inhaltlichen Bewertung der programmatischen Ausrichtung der AfD gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen hat.
Die AfD hat in Thüringen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Arbeit des Landesverfassungsschutzes unter Herrn Kramer überprüfen soll, was offensichtlich mehr als gerechtfertigt ist.
Alle Alarmglocken müssen also schrillen, wenn ein ideologiegetriebener VS-Chef und erklärter AfD-Widersacher mit entsprechenden Ideen um die Ecke kommt, die nicht die Demokratie, sondern die bestehenden Regierungen schützen sollen.
Der Verfassungsschutz ist dem Rechtsstaat verpflichtet – nicht einer Partei und schon gar nicht dem politischen Kampf gegen die Opposition.
https://www.deutschlandfunk.de/thueringer…
https://www.tagesschau.de/…/verfassungsschutz-afd…
