Ist unsere Stadt Meißen Beuteziel einer umfangreichen gewerbsmäßigen Betrugsmasche von „Slowaken“? Genau zwölf Monate ist es her, dass sich die ersten Meißner mit dem Hinweis an mich gewendet hatten, gerade im Stadtteil Triebischtal würden ungewohnt viele „Slowaken“ frisch einziehen. Im September 2023 ergab meine Anfrage an den Meißner Stadtrat: Das stimmt tatsächlich! So lebten zum Jahresende 2020 noch 23 slowakische Staatsbürger in ganz Meißen. Nur zwei Jahre später, zum Jahresende 2022, hatte sich deren Anzahl auf 131 Personen mehr als versechsfacht! Und die Zahl sollte noch weiter wachsen.
Besonders auffällig: Die hohe Zahl an Kindern. Mindestens 57 „slowakische“ Kinder befanden sich unter oben genannten Personen. Auf meine weitere Nachfrage beschied die Stadt Meißen: Kein einziges dieser Kinder war für einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz angemeldet. Eine statistische Anomalie – oder handelte es sich hier um Scheinanmeldungen? Auch waren nur 14 dieser 57 Kinder an Schulen angemeldet. Und selbst hier bestätigte die Stadt Meißen auf Nachfrage: Zu den 14 Schülern lägen von verschiedenen Schulen Beschwerden vor, dass diese Schüler nicht zum Unterricht erschienen.
Auch die Sächsische Zeitung steuerte Erkenntnisse bei und berichtete im Dezember 2023: „Was die Staatsbürger aus der Slowakei angeht, so wurden dieses Jahr (bis 7. November) 21 Straftaten mit 24 slowakischen Staatsbürgern als Tatverdächtige in der Stadt Meißen ermittelt. […] Im Zusammenhang mit slowakischen Bürgern wurden u.a. Körperverletzungen (vier Straftaten), gefährliche Körperverletzungen (drei Straftaten), Bedrohungen (drei Straftaten), „Diebstahl ohne erschwerende Umstände“ (drei Straftaten) bekannt.“
Jeder fünfte „slowakische Staatsbürger“ in Meißen ein Straftatverdächtiger? So klingen keine normalen Zuzügler.
Ein weiteres von vielen Indizien: Ob diese 131 „slowakischen Staatsbürger“ bei ihrem Wohnortwechsel nach Meißen auch ihre PKW auf den neuen Wohnort umgemeldet hätten – wie bei Umzügen eigentlich üblich -, konnte oder wollte der Landkreis Meißen nicht zur Auskunft geben. Ein Dreivierteljahr haben wir akribisch Indizien gesammelt und bei Stadt, Land und Freistaatsregierung nachgehakt. Behörden und Ministerien arbeiten manchmal leider sehr langsam. Doch unser Anfangsverdacht konnte nicht zerstreut werden – gegenteilig erhärtete er sich mit jeder neuen Erkenntnis.
Aus diesem Grund habe ich am 20. August bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige eingereicht, begleitet von umfangreichem Dokumentationsmaterial.
Wir Meißner dürfen keine Opfer von Betrugsmaschen werden! Von der Staatsanwaltschaft erwarte ich eine rasche Aufklärung zum Wohle unserer Bürger. Über den Ausgang der Ermittlungen halte ich die Meißner natürlich auf dem Laufenden.
Ich stellte am 20.08.2024 nunmehr Strafanzeige:
„wegen des Verdachts des Betrugs, insbesondere des Sozialleistungsbetrugs, nach § 263 StGB; des gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 Abs. 3 StGB; der Untreue nach § 266 StGB; der Scheinanmeldung nach § 54 BMG sowie aller weiterer infrage kommender §§; der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB; der Verletzung der Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht nach § 31 SächsSchulG; der Strafvereitelung nach § 258 sowie der Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB; sowie sämtlicher weiterer infrage kommender Straftatbestände.“