
Warum werden mit den Steuergeldern sächsischer Bürger linke Theaterprojekte gefördert? Bereits im April 2024 hatte die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 7/16223) des kulturpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Thomas Kirste, einräumen müssen, mit einer Neuinszenierung der „Dreigroschenoper“ am Staatsschauspiel Dresden auch linke Aktivisten auf der Bühne gegen die AfD populistisch das Wort gelassen zu haben – nur wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen. Die damaligen Produktions- und Vorstellungskosten beliefen sich auf 427.000 Euro, die Einnahmen durch Kartenverkäufe jedoch lediglich auf 196.000 Euro. Zeitgleich inszenierten die Landesbühnen Sachsen – vom Freistaat jährlich mit zweistelligen Millionenbeträgen gefördert – eine Adaption von „Faust I“ an mindestens 529 sächsischen Schulen, in deren Handlung ein Schauspieler einen fiktiven Koalitionsvertrag zwischen CDU und AfD zerriss und die Schüler dazu aufforderte, bei der kommenden Landtagswahl „richtig zu entscheiden“.
Eine neue Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/7472) Kirstes bestätigte nun: Jede einzelne Eintrittskarte der Sächsischen Staatstheater, zu welchen das Staatsschauspiel Dresden zählt, wurde während dieser Spielzeit (2023/24) mit mindestens 208,33 Euro staatlich subventioniert. An den Landesbühnen Sachsen belief sich die damalige Förderung pro Karte auf 114,06 Euro – zuzüglich zum eigentlichen Verkaufspreis.
Auch in diesem Jahr werden erneut linke Theaterstücke durch sächsische Steuergelder gefördert, wie ein Blick in das Programmheft des Staatsschauspiel Dresden allein für die kommenden zwei Monate verrät: So wird im Stück „I Shot A Pop Star“ über Wege philosophiert, „das Geldsystem abzuschaffen, Regierungen zu stürzen und das männliche Geschlecht zu eliminieren“. Im Stück „Drei ostdeutsche Frauen betrinken sich und gründen den idealen Staat“ stellen sich die Darsteller „die Frage nach einer Alternative zum Kapitalismus“. Im Stück „Einmal Zukunft und zurück“ wird sich über die Gegenwart gewundert: „Autos stehen noch auf den Parkplätzen, das Essen ist überhaupt nicht nachhaltig“, so der Trailer.
Der unrühmliche Höhepunkt des Programms dürfte jedoch die Inszenierung des Romans „Candide“ des französischen Philosophen Voltaire (1694 – 1778) sein: Neben „dem Video einer realen Seenotrettung“ verweist das Staatstheater sowohl in seiner Ankündigung als auch auf der Bühne (laut Ankündigung) explizit auf die Website des linken Projekts „Kollapscamp 2026“, welches in seinem Programm wiederum Workshops zur „Selbstverteidigung mit Vollkontakt“ und zum „Widerstand in Haft – Gefängnistraining“ sowie Gesprächsrunden zum „Widerstand gegen autoritäre und faschistische Verhältnisse“ anbietet. Während des „Kollapscamp 2026“ soll es überdies einen Infostand der linksradikalen Gewerkschaft „Freie Arbeiter*innen-Union“ (FAU) geben. Diese wird seit 2019 vom Verfassungsschutz beobachtet.
„Gegen Kunstfreiheit, auch gegen linke, ist überhaupt nichts einzuwenden“, erklärt Kirste, der seit 2019 als Direktabgeordneter die Bürger des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag vertritt. „Doch Kunstfreiheit findet ihre Grenzen im Beginn staatlicher Alimentierung. Es kann und darf nicht sein, dass normale sächsische Bürger, die mit linken oder gar linksradikalen Ideologien nichts zu tun haben möchten, von der Regierung dazu genötigt werden, derartige linksideologische Projekte mit ihren Steuergeldern zu fördern. Erinnern möchte ich an dieser Stelle daran, dass fast die Hälfte aller sächsischen Bürger die AfD wählt – und auch deren Steuergelder somit für politische Theaterprojekte vom linken Rand verwendet werden, an deren Inszenierung die Bürger weder Bedarf noch Interesse haben. Der mutmaßlichen Vernetzung des Staatsschauspiels mit linken und linksradikalen Kreisen, wie hier offengelegt, werden wir uns die kommenden Monate intensiv widmen. Von Musikschulen über Museen bis hin zum Erhalt unserer sächsischen Hochkultur gibt es zahlreiche Projekte, die eine staatliche Förderung dringender verdienten als linke Aufführungen, die komplett an den Wünschen der Mehrheit der sächsischen Bürger vorbeigehen. Wer solche Stücke aufführen möchte, darf diese gern selbst finanzieren. Kunstfreiheit heißt nämlich nicht, dass Staat und Gesellschaft sämtliche Kunst finanzieren müssen.“
