
Dass sich Geheimdienste tarnen, ist logisch und bekannt. Das geschieht nicht nur in Form sog. „Fake Accounts“ in sozialen Netzwerken – in Sachsen übrigens „im unteren dreistelligen Bereich“ -,
sondern auch mit Scheinfirmen:
https://www.swr3.de/podcasts/hintergrund-wie-tarnen-geheimdienste-ihre-operationen-100.html.
Die Unterhaltung solcher Scheinfirmen von Inlandsgeheimdiensten ist durchaus umstritten und kann auch problematisch sein. Offizielle Beispiele gibt es dafür – naturgemäß – nur wenige:
Ich wollte nun von der sächsischen Staatregierung mit einer Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 8/6512, wissen, inwiefern auch im Freistaat Sachsen solche Scheinfirmen, durch welche Stellen, unterhalten worden sind bzw. unterhalten werden. Dass dabei keine Details genannt werden, ist selbstverständlich. Alles andere wäre mit den Belangen des Geheimschutzes auch nicht vereinbar.
Wie so oft, „mauert“ die Staatregierung bei dieser Frage aber gänzlich und gibt überhaupt gar keine Auskunft, mit Ausnahme der Rechtsgrundlagen, auf welche solche Tarnvorgänge gestützt werden könnten:
Bekanntlich kann aber auch in einer Nichterklärung eine Erklärung stecken. So führt der sächsische Innenminister in der Antwort u.a. aus: „Die Fragestellungen betreffen Informationen über die operative Tätigkeit des LfV Sachsen sowie der sächsischen Polizei und der sächsischen Justiz. Die Fragen zielen auf eine (teilweise) Offenlegung nachrichtendienstlicher und polizeilicher Arbeitsweisen und Methoden ab. Durch die vollständige Beantwortung der Fragen würden spezifische Informationen zur Tätigkeit sowie zu operativen Aufklärungsschwerpunkten des LfV Sachsen, der sächsischen Polizei und der Justiz offengelegt.“. Auch eine teilweise Antwort gab es nicht und damit erst recht auch keine Antwort zu Kosten oder Personaleinsatz für das Betreiben solcher Scheinfirmen und, ob sie erfolgreich operierten – so es sie denn gab oder gibt.
Offen bleibt die Frage, ob es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, dass die Staatsregierung zu VS-Scheinfirmen grundsätzlich schweigt. Oder, ob nicht der Bürger und Steuerzahler ein Recht auf eine gewisse Mindesttransparenz des Staates ihm gegenüber hat.
Hintergrund:
