Wenn Irrsinn zum Gesetz wird – Selbst die Staatsregierung weiß nicht, ob Marla-Svenja Liebich Mann oder Frau ist

Ist Marla-Svenja Liebich biologisch ein Mann oder eine Frau? Mit dieser Frage konfrontierte der Meißner AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Kirste die sächsische Justizministerin Prof. Constanze Geiert in einer Kleinen Anfrage (Drs.-Nr.: 8/7765). Der Grund: Seit zwei Monaten sitzt Liebich aufgrund von Meinungsdelikten bereits in der JVA Zeithain in Einzelhaft. Doch die JVA Zeithain ist ein reines Männergefängnis – und Liebich hatte sich bereits im Januar 2025 mittels des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zur Frau erklärt. Dieses obskure Gesetz, maßgeblich von den Grünen und der FDP durch den Bundestag gebracht, fällt nun dem Staat selbst auf die Füße. Denn konkrete Aussagen zum individuellen Geschlecht allein aufgrund unverkennbarer biologischer Merkmale sind selbst der deutschen Justiz verboten. Warum ist dem so?

Das SBGG besagt, dass niemand außer der betroffenen Person selbst über sein bzw. ihr Geschlecht entscheiden darf: Und dies nicht nur einmalig, sondern einmal pro Jahr! Einen Missbrauch der Geschlechtsänderung streitet das Gesetz ab, denn niemand, auch nicht der Staat, darf diese Geschlechtsänderung verleugnen. Überdies sieht das SBGG empfindliche Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro pro Fall vor, sollte ein Dritter nach der Geschlechtsänderung das alte Geschlecht oder den alten Vornamen der betreffenden Person erwähnen. Dieser Passus hat kuriose Auswirkungen, die weltweit einzigartig (und weltweit auch einzigartig dämlich) sind.

Denn wenn ein hypothetischer Mann namens Max Mustermann beschließt, ab morgen eine Frau namens Margot Mustermann sein zu wollen, ist es fortab jedem verboten zu erwähnen, dass die Frau Margot Mustermann vormals ein Mann namens Max Mustermann gewesen ist. Denn, so das SBGG, Margot Mustermann war laut (durch das SBGG geänderter) Geburtsurkunde schon immer eine Frau. Wenn Margot Mustermann im Folgejahr erneut ein Mann namens Max Mustermann sein möchte, darf niemand je darüber sprechen, dass Max Mustermann ein Jahr lang eine Frau namens Margot Mustermann war. Denn Max Mustermann war laut selbiger Geburtsurkunde schon immer ein Mann, so das SBGG. Es ist ein Gesetz gewordener Irrsinn, den unsere Gesellschaft den Grünen und der FDP zu verdanken hat, und der seitdem in tausenden Fällen Justiz, Verwaltungsbehörden, Sportverbände und Gremien mit Quotenregelung beschäftigt hält.

Tatsächlich gibt es bereits bekannte Fälle des mutmaßlichen Missbrauchs des SBGG: So versucht der Linksextremist Simeon „Maja“ Trux, der als Mitglied der gewalttätigen „Hammerbande“ in Ungarn in Haft sitzt, mittels des SBGG seine Überstellung in ein deutsches Frauengefängnis zu erwirken. Linke und Grüne geben dem Schwerverbrecher dabei solidarisch Rückendeckung. Im Falle Liebichs sehen Deutschlands Linksgrüne die Sachlage jedoch ganz anders: Denn ein Selbstbestimmungsgesetz, das seinen eigenen Missbrauch überhaupt nicht vorsieht, kann ja nur für Linke wie Trux gelten, nicht jedoch für Rechte wie Liebich. Und trotzdem „die Person Marla-Svenja Liebich im Sächsischen Justizvollzug als Person mit dem Geschlechtseintrag ‚weiblich‘ geführt“ wird (Trux hingegen „männlich“), so Sachsens Justizministerin Geiert in ihrer Antwort an den AfD-Abgeordneten Kirste, muss Liebich in ein sächsisches Männergefängnis. In Einzelhaft „seit 59 Tagen“, wie Liebich kürzlich in einem Schreiben an Kirste berichtete.

Natürlich spricht Geiert von Liebich nur als „die Person“ und vermeidet sämtliche Personalpronomen. Die Ministerin weiß: Auch sie müsste tief in ihre eigene Tasche greifen, sollte sie sich entgegen ihrer Weisungen von oben und zugunsten ihres eigenen Wissens um Liebichs Geschlecht äußern. Vor diesem dilettantischen Maulkorbgesetz der Grünen und der FDP fürchtet sich selbst die sächsische Staatsregierung. Im Blümchenkleid und mit Lippenstift führt Liebich nicht nur das SBGG ad absurdum, sondern stellt ebenso die dahinter liegende weltfremde linksgrüne Ideologie bloß.

Übrigens erklärte Justizministerin Geiert, „Anfeindungen durch männliche Gefangene [seien] bislang nicht bekannt“. Liebich hingegen berichtet in seinem Schreiben an Kirste von „verbalen Übergriffen […] durch einen Moslem“ mit sexualisiertem Bezug. Die linksgrüne „freie Gesellschaft“ und die von Linksgrünen „herzlich eingeladenen Gäste“ – auch hier wird sich für viele Linksgrüne noch ein tragisches Spannungsfeld eröffnen.